Ratgeber

Krypto übertragen: Bleibt die Haltefrist erhalten?

Die kurze Antwort: ja. Wer Coins zwischen eigenen Wallets bewegt, verkauft nichts, und die Jahresfrist läuft weiter. Das eigentliche Problem ist ein anderes — nicht die Frist geht verloren, sondern der Nachweis.Stand: Oktober 20265 Min. Lesezeit

Alle Ratgeber

Ein Transfer ist kein Verkauf

Steuerpflichtig wird ein Krypto-Gewinn nur durch ein privates Veräußerungsgeschäft nach §23 Einkommensteuergesetz. Dafür braucht es zwei Dinge: einen Erwerber und einen Erlös. Beides fehlt, wenn du Bitcoin von deinem Bitvavo-Konto auf deine eigene Hardware-Wallet schickst. Die Coins wechseln den Aufbewahrungsort, nicht den Eigentümer.

Damit bleibt auch der Anschaffungstag unverändert. Hast du am 15.03.2025 gekauft und überträgst am 01.09.2025 auf eine andere Börse, ist der Gewinn trotzdem ab dem 16.03.2026 steuerfrei. Der Transfer kommt in dieser Rechnung schlicht nicht vor.

Wann genau läuft deine Frist ab? Der Haltefrist-Rechner rechnet es auf den Tag aus — ohne Anmeldung, die Daten verlassen dein Gerät nicht.

Warum trotzdem so viele unsicher sind

Die Verunsicherung kommt aus der Oberfläche der Börsen. Kommt ein Bestand neu an, taucht er dort als Einzahlung mit dem heutigen Datum auf. Manche Börsen zeigen daneben sogar einen Einstandspreis, der schlicht der Tageskurs ist — weil sie nicht wissen können, was du ursprünglich bezahlt hast.

Das ist eine Anzeige, keine steuerliche Tatsache. Für das Finanzamt zählt dein Kauf, nicht der Moment, in dem ein bestimmtes Konto die Coins zum ersten Mal sieht.

Das eigentliche Risiko: der Nachweis

Die Frist überlebt den Transfer. Was ihn oft nicht überlebt, ist deine Fähigkeit, sie zu belegen. Nach dem Transfer liegt der Kaufbeleg bei Börse A und der Bestand bei Börse B, und nichts verbindet die beiden außer deiner eigenen Aufzeichnung.

Deshalb gehört zu jedem Transfer in deine Unterlagen:

  • Datum und Uhrzeit des Transfers
  • Absender- und Empfängeradresse
  • die Transaktions-ID aus dem Netzwerk (der Hash)
  • übertragene Menge und angefallene Netzwerkgebühr
  • der ursprüngliche Kaufbeleg, zu dem dieser Bestand gehört

Besonders heikel wird es, wenn eine Börse den Betrieb einstellt oder alte Exporte nicht mehr herausgibt. Der Kaufbeleg von 2023 ist dann weg, und mit ihm der Nachweis für eine Frist, die rechtlich längst abgelaufen wäre. Exportiere deine Daten regelmäßig, nicht erst wenn du sie brauchst.

Walletbezogenes FIFO: der Punkt, den fast alle übersehen

Verkaufst du nur einen Teil deines Bestands, muss feststehen, welche Coins das waren. Üblich ist FIFO — was zuerst gekauft wurde, gilt als zuerst verkauft. Entscheidend ist dabei eine Einschränkung, die das BMF ausdrücklich macht: FIFO wird je Wallet beziehungsweise je Börsenkonto gesondert angewandt, nicht über deinen gesamten Bestand hinweg.

Das hat eine Folge, die im Alltag leicht zu übersehen ist: Dieselbe Verkaufsentscheidung kann je nachdem, von welchem Konto du verkaufst, steuerfrei oder steuerpflichtig sein.

BestandGekauftSteuerfrei ab
Börse A10.01.202511.01.2026
Börse B10.09.202511.09.2026

Verkaufst du im Februar 2026 von Börse A, ist der Gewinn steuerfrei. Verkaufst du dieselbe Menge von Börse B, ist er es nicht — obwohl dein Gesamtbestand unverändert bleibt und du selbst vielleicht gar nicht darüber nachgedacht hast, von wo.

Wichtig, wenn du mehrere Konten führst. Eine Reihenfolge über alle Börsen hinweg ist nicht die steuerlich maßgebliche. Wer auf mehreren Konten denselben Coin hält, muss je Konto getrennt rechnen.

Wann es doch ein steuerpflichtiger Vorgang ist

Nicht jede Bewegung ist ein harmloser Transfer. Steuerlich ein Verkauf — und damit ein Neustart der Frist für das, was du bekommst — sind unter anderem:

  • Tausch Coin gegen Coin. Bitcoin in Ethereum ist ein Verkauf des Bitcoin und ein Kauf des Ethereum. Für den Ethereum beginnt ein neues Jahr.
  • Bezahlen mit Krypto. Wer mit Bitcoin bezahlt, veräußert ihn.
  • Umwandlung in einen Stablecoin. Auch das ist ein Tausch, selbst wenn sich der Eurobetrag kaum ändert.

Der Unterschied ist leicht zu merken: Bleibt die Währung dieselbe und wechselt nur der Ort, passiert steuerlich nichts. Wechselt die Währung, ist es ein Geschäft.

Wie Krypto-Sparplan damit umgeht

Die App führt jeden Kauf mit seinem ursprünglichen Datum, unabhängig davon, wo der Bestand heute liegt. Der Reiter Haltefrist zeigt für jede einzelne Anschaffung, wann ihre Jahresfrist abläuft — nur nach vorn gerichtet, als Datum, nie als Steuerbetrag.

Was die App nicht kann, steht auch in ihr selbst als Warnung: Sobald derselbe Coin auf mehreren Konten liegt, ist die angezeigte Reihenfolge nicht automatisch die steuerlich maßgebliche. Die Anzeige bleibt dann eine Übersicht über deinen Bestand und ersetzt keine getrennte Betrachtung je Wallet.

Häufige Fragen

Unterbricht ein Transfer zwischen meinen eigenen Wallets die Haltefrist?

Nein. Wer Coins von einer eigenen Wallet oder einem eigenen Börsenkonto auf ein anderes überträgt, verkauft nichts. Es gibt keinen Erwerber und keinen Erlös, also kein privates Veräußerungsgeschäft nach §23 EStG. Die Jahresfrist läuft ab dem ursprünglichen Anschaffungstag weiter.

Beginnt die Haltefrist neu, wenn die Börse den Bestand als neuen Eingang anzeigt?

Nein. Für die Frist zählt der Tag der Anschaffung, nicht der Tag, an dem ein bestimmtes Konto die Coins erstmals sieht. Dass eine Börse den Zugang als frisches Ereignis listet, ist eine Anzeige in deren Oberfläche und keine steuerliche Tatsache.

Was bedeutet walletbezogenes FIFO?

Das BMF wendet das FIFO-Verfahren für jede Wallet beziehungsweise jedes Börsenkonto gesondert an. Welche Coins als zuerst verkauft gelten, entscheidet sich also innerhalb des jeweiligen Bestands — nicht über alle deine Konten hinweg.

Ist der Tausch einer Kryptowährung in eine andere ein Verkauf?

Ja. Ein Tausch von Bitcoin in Ethereum ist steuerlich ein Verkauf des Bitcoin und ein Kauf des Ethereum. Für den neu erworbenen Coin beginnt eine eigene Jahresfrist. Das ist der entscheidende Unterschied zum reinen Transfer, bei dem die Währung dieselbe bleibt.

Was ist mit den Netzwerkgebühren beim Transfer?

Bei einer Überweisung in derselben Währung wird die Gebühr meist aus dem übertragenen Bestand bezahlt. Die Behandlung dieser Gebühr ist im Einzelfall zu klären — bewahre den Beleg auf und frage im Zweifel deine Steuerberatung.

Kurz zusammengefasst

  • Ein Transfer zwischen eigenen Wallets ist kein Verkauf — die Jahresfrist läuft weiter.
  • Maßgeblich bleibt der Anschaffungstag, nicht das Eingangsdatum auf dem neuen Konto.
  • Gefährdet ist nicht die Frist, sondern der Nachweis. Transaktions-ID und ursprünglichen Kaufbeleg zusammen aufbewahren.
  • FIFO gilt je Wallet. Mit mehreren Konten kann dieselbe Verkaufsmenge unterschiedlich ausfallen.
  • Ein Tausch in eine andere Währung ist dagegen ein Verkauf und startet eine neue Frist.

Grundlagen zur Frist selbst: Krypto-Haltefrist: Wann sind Gewinne steuerfrei?

Keine Steuerberatung. Dieser Text erklärt die allgemeine Rechtslage nach bestem Wissen und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Steuerrecht ändert sich, und deine Situation kann Besonderheiten enthalten. Frag im Zweifel eine Steuerberaterin oder einen Lohnsteuerhilfeverein.

Fristen behalten, auch über Börsen hinweg

Krypto-Sparplan führt jeden Kauf mit seinem ursprünglichen Datum — unabhängig davon, wo der Bestand heute liegt. Du siehst für jede einzelne Anschaffung, wann ihre Jahresfrist abläuft.

Kostenlos ausprobieren

Kein Abo, keine Kreditkarte. Deine Daten bleiben bei dir.